Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Im Einklang mit unserem Engagement für Barrierefreiheit haben wir unser Produkt „GBTEC Process Design“ gemäß den Anforderungen der Normen EN 301 549 und den WCAG 2.1 durch eine externe Stelle prüfen lassen. Die erste Prüfung erfolgte auf Basis der Software-Version 7.10.0 mit der neuen Produkt-Benutzeroberfläche. Der unabhängige Prüfbericht vom 23.08.2023 zeigte, dass wir in vielen Bereichen die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen, aber auch, dass das Produkt zu diesem Zeitpunkt noch nicht für alle Nutzergruppen gleichwertig zugänglich war. Seither wurde das Produkt kontinuierlich weiterentwickelt. Die vorliegende Erklärung bezieht sich auf den aktuellen Stand der Software-Version 9.0.
Wir sind bestrebt, die Zugänglichkeit unserer Produktsoftware kontinuierlich zu verbessern, um allen Nutzern ein gleichwertiges Nutzungserlebnis zu bieten. Wir arbeiten daran, identifizierte Barrieren zu beseitigen und sicherzustellen, dass unsere Produkte für alle Personen zugänglich und nutzbar sind. Feedback und Hinweise zu Barrieren nehmen wir gerne entgegen.
Aktueller Stand der Vereinbarkeit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht ursprünglich auf einer im Zeitraum vom 27.07.2023 bis 23.08.2023 durchgeführten externen Prüfung gemäß BITV-Test und WCAG-Test durch eine Prüfstelle des BITV-Prüfverbunds (Software-Version 7.10.0). Seit dieser initialen Prüfung wurde die Software kontinuierlich weiterentwickelt und liegt aktuell in Version 9.0 vor. In diesem Zeitraum haben zudem verschiedene Kunden im Rahmen eigener Selbst- und Fremdtests weitere Barrieren gemeldet, die nach interner Prüfung in die nachfolgende Übersicht aufgenommen wurden.
Das Produkt ist nicht in allen Bereichen vollständig barrierefrei. Wir arbeiten aktiv daran, die aufgeführten Barrieren durch eine technische Überarbeitung zu beheben. Insbesondere wurden folgende Bereiche (Stand: 31.07.2026, Software-Version 9.0) identifiziert:
Die konsistente Verwendung von Sprachattributen ist noch nicht durchgängig korrekt implementiert.
Interaktive Grafiken sind mit Tastatur und Screenreader nicht vollständig bedienbar, da einzelne inhaltliche Bereiche nicht gefiltert oder bedient werden können.
Bei der Anpassung von Textgrößen und -abständen kommt es zu Überlappungen von Texten.
Personen, die auf Screenreader oder Ohne-Maus-Navigation angewiesen sind, können den Prozess in der Prozessausführungsansicht nicht vollständig auslesen, da das Startereignis fehlt.
Mehrere Bearbeitungsfunktionen der grafischen Modellierungsumgebung (u. a. Inline-Bearbeitung von Elementbeschriftungen, Darstellung von Verbindungslinien, Zusatzoptionen an ausgewählten Elementen) weisen unzureichende Kontrastverhältnisse auf.
Einzelne Einstellungen im Administrationsbereich sind nicht durchgängig für die Bedienung per Tastatur optimiert. Zudem sind die Kontrastverhältnisse dort nicht immer ausreichend, sodass Bedienelemente teilweise schwer erkennbar bzw. schwer erreichbar sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.08.2023 erstellt und zuletzt am 31.07.2026 aktualisiert.
Feedback zur Barrierefreiheit
Sollten Sie in unserem Produkt auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen eine Einschränkung aufgefallen ist, an unseren Customer Support (bicsupport@gbtec.com).
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Telefon: +49 234 97645 -100
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.