Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Im Einklang mit unserem Engagement für Barrierefreiheit haben wir unser Produkt „BIC Process Design“ gemäß den Anforderungen der Normen EN 301 549 und den WCAG 2.1 durch eine externe Stelle prüfen lassen. Die Prüfung wurde aus Basis der Software-Version 7.10.0 mit der neuen Produkt-Benutzeroberfläche durchgeführt. Der unabhängige Prüfbericht vom 23.08.2023 zeigt, dass wir in vielen Bereichen die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen, aber auch, dass das Produkt aktuell noch nicht für alle Nutzergruppen gleichwertig zugänglich ist und Verbesserungen notwendig sind.
Wir sind bestrebt, die Zugänglichkeit unserer Produktsoftware kontinuierlich zu verbessern, um allen Nutzern ein gleichwertiges Nutzungserlebnis zu bieten. Wir arbeiten daran, identifizierte Barrieren zu beseitigen und sicherzustellen, dass unsere Produkte für alle Personen zugänglich und nutzbar sind. Feedback und Hinweise zu Barrieren nehmen wir gerne entgegen.
Aktueller Stand der Vereinbarkeit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im August 2023 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Das Produkt ist nicht in allen Bereichen vollständig barrierefrei. Wir arbeiten aktiv daran, die aufgeführten Barrieren durch eine technische Überarbeitung zu beheben. Insbesondere wurden folgende Bereiche (Stand: 23.08.2023) identifiziert:
Nicht alle Bedienelemente werden beim Ansteuern durch eine gut erkennbare Fokushervorhebung kenntlich gemacht oder die Fokuserhebung weist einen zu geringen Kontrast auf.
Die konsistente Verwendung von Sprachattributen ist nicht durchgängig korrekt implementiert.
Pflichtfelder sind nicht für alle Formularfelder als solche identifizierbar.
In der Hauptnavigation sind die einzelnen Listenpunkte nicht als solche integriert.
Bei einigen Bedienelementen und einige Modalfenster bestehen keine oder unklare Textalternativen.
Bei ausklappbaren Bereichen wird der aktuelle Zustand nicht ausgegeben.
Interaktive Grafiken sind mit Tastatur und Screenreader nicht vollständig bedienbar, da einzelne inhaltliche Bereiche nicht gefiltert oder bedient werden können.
Bei Bedienelementen, die anzeigen, dass Inhalte nach bestimmten Kriterien gefiltert sind, wird diese Information nicht Screenreader-Nutzern zur Verfügung gestellt.
Überlappungen von Texten entstehen bei der Anpassung von Textgrößen und -abständen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.08.2023 erstellt und zuletzt am 08.12.2023 aktualisiert.
Feedback zur Barrierefreiheit
Sollten Sie in unserem Produkt auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen eine Einschränkung aufgefallen ist, an unseren zuständigen Ansprechpartner (bicsupport@gbtec.com).
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Telefon: +49 234 97645 -100
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: